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Bautagebuch: Dokument für Eigentümer und Bauleiter

Ein Bautagebuch ist ein wichtiges Dokument bei der Entstehung eines in Auftrag gegebenen Bauwerkes.

Tagebücher

Wie ein Haus entsteht, ist eine Geschichte für sich. Hier haben wir für Sie Bautagebücher und Links zu Bau-Blogs, die Bauherren von uns verfasst haben, bereitgestellt.

Stimmen Sie sich auf Ihr eigenes Bauvorhaben ein und verfolgen Sie, wie es ist, mit Delta bau-nord ein Haus zu bauen.

Welche Pflichten haben Architekten oder die Bauleitung?

Die Bauleitung ist verpflichtet, ein vollständiges Bautagebuch zu führen. Da es sich um eine Grundleistung nach HOAI handelt, hat der Bauherr Anspruch darauf und ist sogar beim Fehlen eines Bautagebuchs dazu ermächtigt, das Honorar zu kürzen. Dies geht aus der jüngsten Rechtsprechung hervor. Demnach solle der Bauleiter oder Architekt stets die Interessen des Bauherrn schützen und Leistungen, Tätigkeiten und Lieferungen aller Unternehmen auf der Baustelle festhalten. Somit hat das Bautagebuch einen hohen Stellenwert beim Bau, sollte stets vollständig geführt und von allen Parteien unterzeichnet werden.

Ein Bautagebuch ist ein wichtiges Dokument bei der Entstehung eines in Auftrag gegebenen Bauwerkes.

Nicht nur zur Absicherung gegen etwaige Forderungen und Rechtstreitigkeiten ist das Bautagebuch daher ein wichtiges Instrument. Für die Bauleitung oder den Architekten ist das Bautagebuch Pflicht. Bauherren können hingegen ihre Erfahrungen festhalten und schnell dokumentieren. Dank moderner Technik ist die Dokumentation denkbar einfach. Verschiedene Bautagebuch-Software kann online heruntergeladen werden oder im Fachhandel erworben werden. Möchte man eine Bautagebuch-Software in Anspruch nehmen, sollten die verschiedenen Produkte gründlich verglichen werden. Das Programm sollte folgende Daten erfassen können:

  • Datum und Uhrzeit des Eintrags
  • Wetterbedingungen (Temperatur, Niederschlag)
  • Anwesende auf der Baustelle
  • eventuelle Störungen
  • Bauablauf
  • Fortschritt

Falls das Dokument amtlich eingesetzt werden soll, sollten auch genutzte Geräte und Maschinen, Baustoffe und alle weiteren Vermerke festgehalten werden. Die Bautagebuch-Software ermöglicht auch ein Anhängen von Bildern an den Bericht. Die Verwaltung und Eintragung von Daten ist ganz einfach über das Smartphone möglich, sodass Informationen direkt eingegeben werden und Fotos hinzugefügt werden können. Dies erleichtert die Dokumentation erheblich. Nicht jede Software kann aber alle Funktionen abdecken, daher sollte ein Programm gewählt werden, das zu den eigenen Bedürfnissen passt. Oftmals kann eine eingeschränkte Version der Bautagebuch-Software bereits kostenfrei genutzt werden. Diese hat allerdings in der Regel lediglich Grundfunktionen oder wird in häufigen Intervallen von Werbung unterbrochen. Für eine umfangreiche Bautagebuch-Software müssen Bauherren daher meistens in die Brieftasche greifen, diese kann bis zu einigen hundert Euro im Jahr kosten. Folgende Anforderungen sollte die Software je nach individuellen Bedürfnissen erfüllen können.

Bautagebuch auch von Nachunternehmern fordern.

Auch von Nachunternehmern sollte verlangt werden, dass sie ein eigenes Bautagebuch führen. Dieses kann insbesondere bezüglich der Leistungsfeststellung und der eingesetzten Ressourcen gut zum Abgleich der eigenen Beobachtungen und später zur Verifizierung der eigenen Aufzeichnungen herangezogen werden.

Manche Bauleiter verzichten gelegentlich darauf, die Bau-Tagesberichte ihrer Nachunternehmer entgegenzunehmen, in der Annahme, dadurch schlechte Nachrichten oder die darin manifestierten Argumente für spätere Mehrkostenforderungen  unterdrücken zu können. Teilweise kann das in der Praxis sogar zutreffen, wenn auf diese Weise die in § 2 Abs. 6 VOB/B geforderte vorherige Ankündigung einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung vor Ausführung später nicht mehr nachweisbar ist.

Doch in der Regel liegen zum Zeitpunkt des Schreibens des Bau-Tagesberichts die Fakten und die Ereignisse der Baustelle ursprünglich und unverfälscht vor und lassen sich von allen Beteiligten auch einfach überprüfen. Ferner ist in diesem Moment noch nicht abzusehen, ob ein Eintrag im Bautagebuch später für das Tagebuch führende Bauunternehmen des Protokollanten eher positive oder eher negative Auswirkungen haben könnte.



Praxistipp zum Bautagebuch

Auch wenn auf einer größeren Baustelle das Führen des Bautagebuchs delegiert wird, sollte vor der Fertigstellung ein letzter Blick darauf geworfen und möglicherweise noch einige Details, Prüfungen und besondere Vorkommnisse ergänzt werden, die der Mitarbeiter übersehen hat oder die er nicht für erwähnenswert gehalten hat. Das Wesen des täglich geführten Bautagebuchs liegt darin zu erfassen, was objektiv an diesem Arbeitstag geschehen ist – in Bezug auf Arbeitsleistung, Ressourcen, routinemäßige Ereignisse und besondere Vorkommnisse – und dieses auch dem Vertragspartner zeitnah zur Kenntnis zu geben.

Planung und Durchführung von Baubesprechungen

Regelmäßige Bauberatungen sind das feste Rückgrat der Baustellenführung. Sie sind ein Forum, in dem zu festgesetzten Zeiten die wesentlichen Aufgaben aktualisiert und notwendige grundsätzliche Koordinierungen für die Zukunft vorgenommen werden. Sie sind möglichst keine Bühne dafür, um strittige vertragliche Punkte mit einzelnen Beteiligten zu erörtern.Bauberatungen sollten gut vorbereitet sein. Aufgrund der Dynamik der Baustelle treten immer wieder neue Punkte auf, die strukturiert werden müssen. Eine Struktur ermöglicht, die einzelnen Punkte jeweils bestimmten Oberthemen zuzuordnen. Eine vorab versandte Tagesordnung hilft allen Beteiligten, sich auf die einzelnen Punkte vorzubereiten. Eine explizite Aufforderung zum Einbringen weiterer Tagesordnungspunkte sollte zusätzlich die Eingeladenen dazu auffordern, ihren Beratungsbedarf rechtzeitig bei der Bauleitung anzumelden. Zusätzlich ergibt sich ein psychologischer Vorteil für den überwachenden Bauleiter, da mit der Bekanntgabe der Beratungspunkte implizit eine entsprechende Vorbereitung aller Teilnehmer erwartet werden kann.

Die Einladung zur Bauberatung sollte differenzieren zwischen denen, die eingeladen werden, und denen, die die Einladung nur zur Information erhalten. Dies sollte klar aus der Adressierung der Einladung hervorgehen und nicht den jeweils Angesprochenen selbst überlassen bleiben. Auch sollte klar geregelt werden, ob bei Verhinderung eines Teilnehmers ein kompetenter Vertreter benötigt wird.

Nachträge und Nachtragsprüfung

Eine Besonderheit beim VOB-Vertrag ist, dass der Auftraggeber während der Bauausführung sowohl den Bauentwurf ändern als auch weitere zusätzliche Leistungen,
die zur Erbringung der Vertragsleistung notwendig werden, anordnen darf. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen Anordnungen nachzukommen; ihm steht jedoch eine angepasste Vergütung zu. Somit kommt es – da Änderungen und zusätzliche Leistungen zum Alltag gehören – immer wieder zu Vergütungsanpassungen während der Bauzeit. Neben diesen Arten der Vergütungsanpassung können aber auch (Teil-)Kündigungen sowie Mehr- und Mindermengen Grundlage einer Änderung der ursprünglichen Vergütung sein.


Vergütungsregelungen für Mengenänderungen nach § 2 Abs. 3 VOB/B.

Kommt es bei der Abwicklung eines Bauauftrags zu Abweichungen der Mengenansätze einzelner Positionen gegenüber den tatsächlich ausgeführten Mengen, so sieht der § 2 Abs. 3 VOB/B ein Preisanpassungsrecht vor. Voraussetzung sind hierbei jedoch 2 Kriterien: Zum einen darf die Mengenänderung nicht auf ein aktives Handeln einer Vertragspartei zurückzuführen sein. Sie muss also rein aus Men gen ermittlungsfehlern bei der Leistungsverzeichniserstellung resultieren, z. B. wegen überschlägiger Massenermittlungen im Erdbau. Zum anderen gilt als Kriterium, dass die Mengenabweichung größer als 10 % der ursprünglich ausgeschriebenen Menge ist, und zwar entweder als Mehrung oder als Minderung. Bezüglich einer Mengenüberschreitung heißt es hierzu unter § 2 Abs. 3 (2) VOB/B:Hinweis: „Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.“

Hierbei steht im Vordergrund, dass die Vergütung – sobald die Toleranzgrenze von +10 % überschritten ist – kalkulatorisch den neuen Gegebenheiten angepasst werden darf. Dies gilt grundsätzlich für beide Vertragspartner, sodass es vorkommen kann, dass sich die Preise erhöhen, erniedrigen oder auch gleich bleiben können.

Diese Regelung zielt darauf ab, dass keine Partei durch erhebliche Mehrmengen überfordert wird. Kann eine solche Mehrmenge z. B. innerhalb der ursprünglichen Bauzeit mit abgewickelt werden, fallen in der Regel keine zusätzlichen Baustellengemeinkosten an, sodass in einem solchen Fall dieser Kostenanteil aus dem Preis herauszurechnen wäre. Die Fälle von Mengenunterschreitungen werden in § 2 Abs. 3 (3) VOB/B geregelt. Dort heißt es:

„Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Leistung ergibt …“

Grundsätzlich soll der Auftragnehmer bei Mindermengen seine ursprünglich in der betreffenden Position kalkulierten Gemeinkosten erlösen.


Richtige Nachtragsankündigung

Als ersten Schritt informieren wir Sie, als unseren Auftraggeber oder seinen Vertreter unter 4-Augen. In vertraulicher Atmosphäre lassen sich kritische Punkte, wie Nachträge, einfach besser besprechen. Außerdem geben wir damit unseren Auftraggeber die Möglichkeit, evtuell noch andere Lösungen zu finden.

Im 2. Schritt kündigen wir Ihnen den Nachtrag offiziell und schriftlich an oder geben ihn im Baustellen-Jour fixe zu Protokoll.