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Bauen . Modernisieren . Verwalten . Vermitteln

Bauherrenversicherung - Sicherheit für Ihr Bauvorhaben

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks. Es besteht Versicherungsschutz wenn der Bauherr seine:

Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager)Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen)Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle) nicht ausreichend ausübt.

Als Bauherr tragen Sie auch das Risiko, das Schäden an dem entstehenden Bauwerk unvorhergesehen eintreten können.

Resümee: Kein Bau ohne Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung

Web-Tipp: Online Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wann leistet eine Bauherrenhaftpflicht nicht?

Eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht! In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
  • selbst erlittene Schäden
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.

Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.

Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäss mitzuteilen.

Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder Zahlungen zu leisten.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.

Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.

Tipp:
Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungs-vermittler/ -vertreter in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Aussendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.

Rohbau-Versicherung gegen die Gefahren Feuer, Blitz, Überspannung

Diese sichert den Bauherrn innerhalb der Bauphase gegen Schäden durch die genannten Gefahren an dem entstehenden Bauwerk selbst sowie auch an sämtlichen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffen ab.

Bauleistungsversicherung

Bauen bringt immer Gefahren und Risiken mit sich. Durch Sturm, Hochwasser oder Diebstahl können schnell unvorhergesehene Kosten entstehen, die Ihre Finanzierung gefährden. Die Bauleistungsversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung Ihres Hauses.

  • Spezialversicherung für den Neu- bzw. Umbau oder die Aufstockung von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Versicherungsschutz für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen z. B. durch Elementarereignisse, Ungeschicklichkeit, Ausführungsfehler oder Vorsatz Dritter
  • Transporte von Werkzeugen und Baumaterialien sind mitversichert